Dissertationsvorhaben

Dissertationsvorhaben: H.- Günter Heiden

“Partizipation von Selbstvertretungsorganisationen im Politikfeld Behinderung unter besonderer Berücksichtigung der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung in Deutschland" (Arbeitstitel)

Unter dem Motto "Nothing about us without us! - Nichts über uns ohne uns!" hat sich die emanzipatorische Behindertenbewegung seit der Mitte des 20. Jahrhunderts in die Gestaltung des politischen Geschehens sowohl international, als auch in (West-) Deutschland eingebracht. Die Methoden reichten dabei von illegalen und außerparlamentarischen Aktionen über die Gründung eigener Organisationen wie etwa der Selbstbestimmt Leben - Bewegung bis hin zur Mitwirkung als politisch verantwortliche Akteur*innen. Offen dabei blieb stets die Frage, welche Formate der politischen Partizipation erfolgreich waren, ob es Formen der Instrumentalisierung gab, bzw. auf welchen Stufen sich Partizipationsprozesse im Politikfeld abspielten.

Das Dissertationsvorhaben bewegt sich an der Schnittstelle von "Disability History" und "Disability Policy". Im Rahmen des Vorhabens soll zum einen anhand der Aussagen von Zeitzeugen und einer Dokumentenanalyse untersucht werden, welche Formate der Partizipation von Selbstvertretungsorganisationen im Politikfeld Behinderung sich in Deutschland ab dem Jahr 1981 identifizieren lassen - wie erfolgreich sie waren bzw. auf welche Barrieren sie gestoßen sind. Zum anderen soll mit Hilfe von Expert*innen-Interviews exemplarisch der sogenannte "Hochrangige Beteiligungsprozess" zum Bundesteilhabegesetz (BTHG) aus den Jahren 2014-2016 daraufhin untersucht werden, wieviel Partizipation wirklich in diesem Prozess steckte und ob sich daraus Indikatoren für gelingende politische Partizipation im Politikfeld Behinderung ableiten lassen.

 

 

Dissertationsvorhaben: Jana Offergeld

„Artikel 12 UN BRK und das Recht auf Entscheidungen – Perspektiven von Menschen mit Lernschwierigkeiten auf das System der rechtlichen Betreuung“ (Arbeitstitel)

Die Rechts- und Handlungsfähigkeit kann bis heute in vielen Staaten der Welt auf Grund des Vorliegens oder der Annahme einer Beeinträchtigung aberkannt oder einschränkt werden, dies betrifft insbesondere Menschen mit psychosozialen Behinderungen oder Lernschwierigkeiten. Ob einer Person Entscheidungen über die eigene Lebensführung zugestanden werden, bestimmt ihre Chancen auf Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe maßgeblich. Die UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN BRK) fordert vor diesem Hintergrund in Artikel 12 die ‚Gleiche Anerkennung vor dem Recht‘ für alle Menschen mit Behinderungen und die Abschaffung jeglicher Form der stellvertretenden Entscheidungsfindung. Innerhalb des deutschen Fachdiskurses wird aktuell kontrovers diskutiert, inwiefern die rechtliche Betreuung ein System der Fremdbestimmung oder eine Unterstützung zur Selbstbestimmung darstellt. Auffallend ungehört bleibt dabei die Stimme der Betroffenen.

Im Rahmen dieses Dissertationsvorhabens sollen die Erfahrungen von Menschen mit Lernschwierigkeiten mit dem deutschen Betreuungsrecht empirisch erhoben werden. Im Mittelpunkt stehen dabei die erlebten Barrieren, aber auch Möglichkeiten selbstbestimmter und unterstützter Entscheidungsfindung. Mittels eines partizipativen Ansatzes wird der gesamte Forschungsprozess durch die Teilnehmer*innen selbst aktiv mitgestaltet. Neben problemzentrierten Interviews werden in Kooperation mit einer Selbstvertretungsorganisation Workshops für Menschen mit Lernschwierigkeiten angeboten, in deren Rahmen sie Informationen über das deutsche Betreuungsrecht und die Vorgaben der UN BRK vermittelt bekommen und selber grundlegende Fragen und Herausforderungen im Hinblick auf selbstbestimmte und unterstützte Entscheidungen diskutieren können.

 

Dissertationsvorhaben: Lukas Groß

"Das Recht auf soziale Sicherung für Menschen mit Behinderungen in Uganda und Ghana - Eine rechtsvergleichende Arbeit im Lichte von Art. 28 Abs. 2 UN Behindertenrechtskonvention"

Knapp 80 Prozent aller Menschen mit Behinderungen leben in Entwicklungsländer und sehen sich regelmäßig mit Stigmatisierung und Diskriminierung konfrontiert. Ein Großteil der Betroffenen hat unzureichenden Zugang zu Gesundheits- und/oder Sozialleistungen und hat häufig keine Chance auf dem Arbeitsmarkt. Diese und viele weitere Aspekte sorgen dafür, dass Menschen mit Behinderungen von Systemen der sozialen Sicherung teilweise vollkommen ausgeschlossen sind und besonders häufig in Armut leben. 

Diese Arbeit soll zunächst die Bedeutung der UN Behindertenrechtskonvention für Systeme der sozialen Sicherung erläutern und im Weiteren rechtsvergleichend soziale Sicherungssysteme für Menschen mit Behinderung in Uganda und Ghana darstellen. Diese beiden Länder haben zwei der stärksten Behindertenbewegungen auf dem afrikanischen Kontinent und haben sich verpflichtet das Recht auf soziale Sicherung nationalrechtlich zu implementieren.